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Oliver Fritzsche MdL
Friedrich-Ebert-Str. 25a
04416 Markkleeberg
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| Fax | 0341-9745985 |
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Biografisches
- geboren am 09.09.1977 in Leipzig
- evangelisch-lutherisch, verheiratet, drei Söhne
- Diplom-Geograph I MSc Europäische Urbanistik
- Mitglied des Sächsischen Landtages als direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis 24 - Leipziger Land II
Beruflicher Werdegang
- 1996 Abitur am Rudolf-Hildebrand-Gymnasium in Markkleeberg
- 1996-1997 Wehrdienst in Leipzig
- 1997-2003 Studium der Geographie und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Leipzig (Abschluss als Diplom-Geograph)
- 2001/2002 Studium an der Eötvös-Loránd-Universität Budapest
- 2003-2005 Postgradualer Studiengang der Europäischen Urbanistik an der Bauhaus-Universität Weimar (Abschluss als Master of Science)
- 2004 Mitarbeiter am Shanghai Tongji Urban Planning and Design Institute, China (Masterplanung für die EXPO 2010)
- 2005-2008 Graduiertenstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung
- 2006-2009 Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Stadtentwicklung und Bauwirtschaft der Universität Leipzig
Politischer Werdegang
- seit 2004 Mitglied in der CDU
- seit 2004 Stadtrat in Markkleeberg, Mitglied im Ältestenrat sowie im Verwaltungs- und Finanzausschuss
- seit 2014 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Markkleeberger Stadtrat
- seit 2006 Mitglied im Vorstand des Stadtverbandes der CDU Markkleeberg
- seit 2008 Kreisrat im Landkreis Leipzig, Mitglied im Jugendhilfeausschuss sowie im Betriebsausschuss der Eigenbetriebe kreiseigene kulturelle Einrichtungen
- seit 2009 Mitglied des Sächsischen Landtages
Arbeit im Landtag
- Vorsitzender des Arbeitskreises "Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus" der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag
- Mitglied im Ausschuss "Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus" und im Ausschuss "Regionalentwicklung" - weitere Informationen
- Mitglied des Arbeitskreises "Regionalentwicklung" der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag
- Wissenschafts- und Hochschulpolitischer Sprecher sowie Bau- und Wohnpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag
Mitgliedschaften, ehrenamtliches Engagement & Hobbies
- Mitglied im Kuratorium der DIU Dresden International University
- Vorsitzender des Kuratoriums der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung
- Mitglied im Kuratorium der Zukunftsstiftung Südraum Leipzig
- Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) - Landesverband Sachsen e.V.
- Übungsleiter im TV Markkleeberg von 1871 e.V.
- Sport, Literatur und kulturelle Aktivitäten
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Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilunen und Bilder von Oliver Fritzsche.
Ältere Veröffentlichungen können Sie unter Archiv einsehen.
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Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Schriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
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- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € / 3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden
- Weitere 1.650,- € / 3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
- Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.
- Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
- Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/ Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)
- Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
